Immobilienrecht

In diesem Kerntätigkeitsbereich sind wir bemüht, für Sie individuell die für Sie beste Lösung zu erarbeiten. Wir legen in diesem Zusammenhang besonderen Wert darauf, dass wir Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Zielsetzungen gerecht werden, kurzum: 

Wir helfen Ihnen mit einem Kaufvertrag, Wohnung, Haus oder Investitionsimmobilie sicher zu erwerben.

 

Für Fragen zu diesem Rechtsgebiet stehen wir Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Rechtsauskunft gerne zur Verfügung. Bitte klicken Sie hier.

 

In diesem Tätigkeitssegment erstellen wir:

  • Kaufverträge
  • Tauschverträge
  • Schenkungsverträge
  • Übergabsverträge
  • Dienstbarkeitsverträge
  • Miet- und Pachtverträge
  • Wohnungseigentumsverträge

Wir errichten Kaufverträge für den Wohnungskauf an sich, sowie über Immobilien aller Art wie unbebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser, etc. Bei sämtlichen Kaufverträgen erfolgt die Kaufpreisabwicklung treuhändisch, sodass sichergestellt ist, dass sowohl Verkäuferseite als auch Käuferseite ihre vertraglich vereinbarten Rechte erhalten, bevor der Kaufpreis an die Verkäuferseite überwiesen wird. Im Zusammenhang mit der Abwicklung des Kaufvertrages wird die Grunderwerbsteuer durch unsere Kanzlei selbst berechnet und an das Finanzamt abgeführt. Wir beraten Sie in diesem Zusammenhang über allfällige Befreiungsbestimmungen.

 

Wir verfassen für Sie die erforderlichen Anmeldungen, Gesuche und Anträge bei Gerichten, Finanzämtern und sonstigen Behörden, besorgen allfällige Lastenfreistellungen und veranlassen die erforderlichen Eintragungen im Grundbuch. Sofern im Einzelfall erforderlich, übernehmen wir selbstverständlich zur Durchführung von Verträgen Treuhandschaften.

 

In diesem Zusammenhang bieten wir Ihnen auch eine kostenlose Erstauskunft an. Über Wunsch werden auch Kostenanbote gestellt.

 

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